Der Vereinszweck des FGH e.V. ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO, basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen und der Klärung aller Fragen und Erscheinungen, die bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Stromversorgungsanlagen, insbesondere auf den Gebieten der Hochspannungs- und Hochstromtechnik auftreten. Unsere Tätigkeiten sollen die Leistungsfähigkeit und Sicherheit in der Versorgung mit elektrischer Energie fördern. Sie richten sich auf die Fortentwicklung und Erhaltung des hohen technischen Standes der Stromversorgungsanlagen und deren industriellen Erzeugnisse. Für weitere Informationen finden Sie hier unsere Satzung.
Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen:
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