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    Erste FGH Protoypenbestätigung nach VDE-AR-N 4110/4120/4130-2018

    Themen: News, Richtlinien, Zertifizierung
    Erste FGH Protoypenbestätigung nach VDE-AR-N 4110/4120/4130-2018

    FGH bestätigt ENERCON E-138 EP3 die Erfüllung der neuen Netzanschlussrichtlinien VDE-AR-N 4110/4120/4130-2018

    23.01.2019 - Die Zertifizierungsstelle der FGH hat für die Erzeugungseinheit E-138 EP3 der ENERCON GmbH eine Prototypenbestätigung ausgestellt und ihr damit die Erfüllung der neuen VDE-Netzanschlussrichtlinien VDE-AR N 4110, 4120 bzw. 4130 für Erzeugungsanlagen am Mittel- bzw. Hochspannungsnetz offiziell bescheinigt.

    Mit den Technischen Anwendungsregeln (TAR) des VDE, die am 01.11.2018 veröffentlicht worden sind, wird auf Basis der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) geltendes EU-Recht aus den europäischen Netzkodizes in die nationalen Regelwerke überführt. Die in den Anwendungsregeln beschriebenen Prototypenregelungen für den Anschluss neuer Erzeugungseinheiten, die noch über keine Typprüfungen und Zertifizierungen für die Netzanschlusskonformität verfügen, bauen dabei auf der etablierten Praxis im Rahmen der bisherigen Systemdienstleistungsverordnung auf. Zugleich stellen die neuen Vorgaben aber weitreichendere Anforderungen an die erforderlichen Datenblätter der Hersteller und an den Umfang des Konformitätsausweises in der Prototypenbestätigung, die damit künftig eine Grundlage für Vorabbewertungen von Erzeugungsanlagen bilden wird.

    Die ENERCON GmbH hat bei der Entwicklung der Baureihe E-138 EP3 die neuen Anforderung der VDE Anwendungsregeln VDE-AR N 4110/4120 und 4130 bereits berücksichtigt, was ihr mit der nun ausgestellten Prototypenbestätigung durch die FGH Zertifizierungsgesellschaft offiziell bestätigt wurde.

    Die FGH bietet Herstellern wie auch Projektierern von Erzeugungsanlagen die komplette Bandbreite an den für die neuen TARs erforderlichen Nachweisen – von der Prototypenbestätigung, Typprüfungen und begleitenden Entwicklungsmessungen über die Einheiten- und Anlagenzertifizierung bis hin zu Schutzprüfungen, Inbetriebsetzungsprotokollen und EZA-Konformitätserklärungen. Ergänzt werden diese Nachweise durch prozessbegleitende Unterstützungs- und Modellierungsangebote. Selbstverständlich werden diese Dienstleistungen auch im internationalen Kontext angeboten. Mit der frühen Ausstellung der Prototypenbestätigung hat die FGH wieder einmal ihre Pioniertätigkeit zur Netzintegration unter Beweis gestellt.

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    M.A. Barbara Schumacher
    M.A. Barbara Schumacher
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