26.08.2019 - Die FGH prüft Nachweisdokumente von Netzbetreibern künftig formal und inhaltlich. Dazu gehören: Anlagenzertifikate, Konformitätserklärungen, die Elektroplanung bei Prototypen und erweiterte Inbetriebsetzungserklärungen. Seit dem 1. August zählt u.a. der Flächennetzverteiler Bayernwerk Netz GmbH zu den Kunden in diesem Geschäftssegment.
Denn die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 bringt eine Flut an Nachweisdokumenten mit sich, die Netzbetreiber bei Inbetriebnahme neuer Erzeugungsanlagen kontrollieren muss – etwa das Anlagenzertifikat, welches nun auch für Anlagen bereits ab 135 kW gilt. Die FGH kann hierbei nicht zuletzt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen in der Nachweisführung und ihrer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Netzbetreiber reaktionsschnell unterstützen, um so Kapazitätsspitzen abzufangen. Selbstverständlich bleiben von der FGH selbst erstellte Nachweisdokumente von dieser Prüfung ausgenommen.
Künftig sind die Netzbetreiber zudem in der Pflicht, im Rahmen der Vorgaben der europäischen Netzwerkkodizes ein Compliance Monitoring einzuführen und dessen Umsetzung während der gesamten Lebensphase der Erzeugungsanlagen wirksam – z.B. in Form von wiederkehrenden Prüfungen – einzufordern. Auch hierbei unterstützt die FGH Netzbetreiber ab 2020 durch die Bereitstellung transparenter Tools und Werkzeuge.