24.08.2020 - Unsere Weiterbildungs-Veranstaltungen finden gemäß der bundesweiten und landesspezifischen Regeln zum Schutz vor Corona- Neuinfizierungen statt.
Folgendes Schutzkonzept setzen wir in Zusammenarbeit mit unseren Veranstaltungshotels um (Stand: 18.08.2020):
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m im Veranstaltungsraum
- Belüftung der Veranstaltungsräume vor und nach der Veranstaltung sowie in den Pausen
- Bereitstellung von Desinfektionsmittel
- Erhöhte Hygienestandards in den Veranstaltungshotels (z.B. erhöhte Reinigungsfrequenzen)
- Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Veranstaltungshotel gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben
- Verzicht auf das Händeschütteln
- Gastronomisches Konzept für die Kaffeepausen und das Mittagessen
- Betreuung vor Ort durch einen FGH-Mitarbeiter, der für Ihre Fragen rund um das Schutzkonzept zur Verfügung steht
- Sollten unsere Mitarbeiter vor Ort den Eindruck haben, dass Teilnehmer für eine Corona-Erkrankung typische Symptome zeigen, behalten wir uns – als äußerste Maßnahme – vor, diese von der Veranstaltung auszuschließen
Um bei unseren Seminaren das Risiko einer potentiellen Ansteckung so gering wie möglich zu halten, bitten wir zudem unsere Teilnehmer und Referenten, Folgendes zu beachten:
- die empfohlenen Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Handhygiene und zur Hygiene beim Husten und Niesen
- Nicht-Anreise zur Weiterbildungsveranstaltung bei begründetem Verdacht auf eine COVID-Infektion bzw. falls Sie eine starke Erkältung oder Grippe haben. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Kontakt zu Personen mit nachgewiesener Corona-Infektion oder zu Personen, die aus Risikogebieten kommen, bestand. Die aktuellen Risikogebiete gemäß Robert-Koch-Institut finden Sie hier
- die Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit stehen auf dieser Seite
Welche Maßnahmen wir bei der FGH für die Aufrechterhaltung des FGH-Geschäftsbetriebs und für den Schutz unserer Mitarbeiter/-innen getroffen haben, lesen Sie hier.