12.04.2024 – Im Rahmen von zwei gut besuchten Online-Foren haben wir unsere Kunden am Vor- und Nachmittag des 11.04.2024 über die zu erwartenden Neuerungen der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und der zugehörigen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) informiert. Beide Veranstaltungen stießen bei den zahlreichen teilnehmenden Anlagenbetreibern, Projektierern und Netzbetreibern auf großes Interesse und eine überaus positive Resonanz.
Bereits seit circa einem Jahr wird in der Branche die eingeschränkte Zertifizierungspflicht für kleine Erzeugungsanlagen kontrovers diskutiert. Für das zweite Quartal 2024 ist nach aktuellem Stand mit dem Inkrafttreten von entsprechenden Änderungen zu rechnen. Dementsprechend rege war der Austausch mit den Teilnehmern hinsichtlich der Anpassungen im Netzanschlussprozess, der hieraus resultierenden Nachweisführung sowie den damit einhergehenden Rechten, Pflichten und Fristen. Deutlich wurde während der Veranstaltungen zudem, dass für die Anpassungen auch neue Prozesse aufzusetzen und nach Möglichkeit zu standardisieren sind.
Ob und wie schnell die geplanten Änderungen der Verordnungen auch zu einer tatsächlichen Vereinfachung und Beschleunigung von Netzanschlüssen bei gleichbleibender Versorgungssicherheit führen können, wird sich im Laufe der Zeit zeigen. Eines ist jedoch jetzt schon klar: Die FGH wird ihre Kunden sowohl bei den aufkommenden Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber sowie auch bei der Nachweisführung für Anschlussnehmer von kleinen Erzeugungsanlagen kompetent überstützen, sei es durch projektspezifische Workshops sowie die geeignete Zusammenführung von Planungsunterlagen, mit der interaktiven Abstimmung des Anschlussprozesses und der Durchführung von Schutzprüfungen, durch die Erstellung von Inbetriebsetzungsbestätigungen und die Bewertung von Anlagendokumentationen oder mit der Adaptierung technischer Anschlussbedingungen und dem Einsatz der Management-Software ComplEYE. Darüber hinaus steht das akkreditierte Angebot der Zertifizierungsstelle für die bisherige Anlagenzertifizierung weiterhin zur Verfügung.
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an – wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Projektvorhaben zu unterstützen.
Ihr Ansprechpartner: Maximilian Kunst, maximilian.kunst@fgh-ma.de, +49 241 997857-195