Vom 15.-16.05.2024 findet in Ladenburg der Workshop "SF6-freie gasisolierte Schaltanlagen" statt.
Zum anstehenden FGH Workshop hat Andrea Schröder, Leiterin der Akademie, den Referenten Thomas Dürr interviewt. Thomas Dürr ist Manager Standards und Regulations bei der Siemens AG in Erlangen.
Andrea Schröder: Was beinhaltet die neue "F-Gas-Verordnung" der EU und ab wann ist sie bindend?
Thomas Dürr: Die „Fluor-Gas“ Verordnung regelt die industrielle Verwendung fluorierter Treibhausgase (F-Gase) und hat zum Ziel, die europaweiten Emissionen von klimarelevanten F-Gasen bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Die aktualisierte F-Gas Verordnung wurde am 20.2.2024 im EU Journal veröffentlicht und tritt damit am 11. März 2024 in Kraft. Als sog. Regulierung bedarf es dabei keiner landesspezifischen Anpassung. Im Fokus stehen alle F-Gase gem. ihres Global Warming (GWP) Wertes. SF6 mit einem neu berechneten GWP von 24.300 steht dabei an erster Stelle.
Andrea Schröder: Welche Auswirkungen haben die Inhalte der EU-Verordnung für Netzbetreiber?
Thomas Dürr: Sie beinhaltet erstmals auch die elektrischen Schaltanlagen. Gestaffelt nach Spannungsebenen werden dort Verbote für neue SF6-Schaltanlagen ausgesprochen. Für die Mittelspannung werden F-Gas freie Schaltanlagen gefordert, für die Hochspannung solche mit GWP < 1.
Im Detail: bis 24 kV ist das Verbotsdatum 1.1.2026, bis < 52 kV 1.1.2030 und für die Hochspannung mit GWP < 1: bis 145 kV = 1.1.2028 und > 145 kV 1.1.2032. Wichtig für alle Netzbetreiber ist es zu beachten, dass es im Gegensatz zu allen anderen Produktgruppen nicht um das In-Verkehr bringen geht, sondern um das Datum der Inbetriebsetzung der Schaltanlagen im jeweiligen Netz geht. Damit liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Regularien klar bei den Netzbetreibern. Daneben gibt es die bekannten Auflagen für die Qualifikation der Mitarbeiter, die mit F-Gas haltigen Schaltanlagen arbeiten und Reporting-Auflagen für den einzelnen Netzbetreiber.
Andrea Schröder: Was muss bei Ausschreibungen bzgl. der Inbetriebsetzung beachtet werden?
Thomas Dürr: Das ist jetzt eine komplexere Frage, die wir intensiv auf dem Workshop diskutieren sollten. Zum einen geht es um das Datum der Bestellung, zum anderen geht es um die Ausschreibung nach der sog. Kaskade, die für jeweils 2 Jahre, nach dem jeweils oben genannten Verbotsdatum, möglich ist und helfen soll, Nischensegmente auch noch mit herkömmlichen Schaltanlagen zu bedienen, wenn keine F-Gas freie Lösung angeboten wurde. Hier bin ich allerdings – gerade bei der Mittelspannung – optimistisch, dass diese Ausnahmen eher nicht kommen, da wir sehen, dass unsere Kunden bereits voll auf die neue Generation von GIS-Schaltanlagen vertrauen, die nur Komponenten der Luft (wir nennen das Clean Air) als Isoliergas einsetzen. Auch höre ich von der Mehrzahl der Hersteller, dass diese die nötigen Standard-Varianten bis zum jeweiligen Verbotsdatum in ausreichender Menge verfügbar haben werden.
Spannend ist der Begriff Inbetriebsetzung, welcher in der F-Gas Regulierung nicht näher definiert ist. Hier bedarf es noch einer genaueren Festlegung. Wir haben mit dem ZVEI und BDEW dazu einen Workshop mit den Verantwortlichen im Bundesumweltministerium im Dezember gehabt und unsere Vorstellung dazu vorgestellt. Der Punkt bedarf einer genaueren Erörterung und wird uns beim Workshop in Ladenburg sicherlich länger beschäftigen, weil er extrem wichtig ist.