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    Unsicherheiten bei den neuen Technischen Anschlussregeln beseitigen

    Themen: News, Sonstiges, Veranstaltungen

    Vorab-Interview zum FGH-Seminar „Nachweis- und Zertifizierungsverfahren für Erzeugungsanlagen an elektrischen Verteilungsnetzen"

     

     

    17.11.2020 - Am 19.-28.01.2021 findet das Seminar „Nachweis- und Zertifizierungsverfahren für Erzeugungsanlagen an elektrischen Verteilungsnetzen" erstmals als modulares Online-Seminar statt. Die Seminarleitung übernimmt Dipl.-Phys. Bernhard Schowe-von der Brelie (FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH). Die Leiterin der Weiterbildung, Dipl.-Ing. (FH) Andrea Schröder, hat ihn im Vorfeld interviewt. 

    A. Schröder: Herr Schowe-von der Brelie, welche grundlegenden Neuerungen haben sich mit den technischen Anschlussrichtlinien VDE-AR-N 4105/-10/-20/-30 gegenüber der bis April 2019 geltenden BDEW-Mittelspannungsrichtlinie und ihrem Pendant in der Hoch- und Niederspannung ergeben?
    B. Schowe-von der Brelie: Die neuen VDE-Regeln berücksichtigen umfassend die Anforderungen aus den Europäischen Netzwerk-Kodizes, hier insbesondere des Network Code „Requirement for Generators“, kurz RfG. In diesem Zuge wurden die Vorgaben für alle Spannungsebenen in ihrer Struktur weitestgehend harmonisiert, wobei natürlich unterschiedliche technische Ausprägungen je nach Spannungsebene zu beachten sind. Wichtig sind sicherlich u.a. die Neuerungen bzgl. des Durchfahrens von Spannungsüberhöhungen (HVRT) sowie weitergehende Ausgestaltungen der stationären Spannungshaltung. In der Niederspannung sind gleich eine ganze Reihe neuer technischer Anforderungen hinzugekommen. Ebenfalls neu ist, dass sich erstmals auch Anforderungen an Speichersysteme und Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in den Richtlinien finden. Insgesamt stellen die Technischen Anschlussregeln (TARs) einen großen Fortschritt mit Blick auf die Präzision und Klarheit der Vorgaben dar.

    A. Schröder: Die Anpassungen betreffen sowohl die technischen Anforderungen als auch Vorgaben an die Nachweis- und Inbetriebsetzungsprozesse. Welche Herausforderungen ergeben sich dadurch konkret für Netzbetreiber, Anlagenbetreiber und Hersteller?

    B. Schowe-von der Brelie: Die bisherigen Vorgaben, wie wir sie z.B. aus der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie oder der Systemdienstleistungsversordnung für Windenergieanlagen kennen, wurden nun sowohl über alle Spannungsebenen sowie über alle Technologien hinweg weiter harmonisiert. Eine Ausnahme bildet die Niederspannung, in der auf einen Nachweis auf Anlagenebene weitestgehend verzichtet wird. Dabei wurden auch etablierte Verfahren aus der Praxis der vergangenen 10 Jahre, die vormals nicht oder nur rudimentär in den Netzanschlussregeln vorgegeben waren, wie z.B. die Konformitätserklärung oder der Umgang mit Prototypenanlagen übernommen und weiter ausgestaltet. Neu sind die Anlagenzertifikate auch für kleinere Anlagen in der Mittelspannungsebene mit Leistungen kleiner 1 MVA. Zudem wurde das Einzelnachweisverfahren als Alternative zur zweistufigen Zertifizierung konkretisiert. Auch hier stellen die TARs einen großen Fortschritt hinsichtlich der präzisen Ausgestaltung der Nachweise dar, der allen Beteiligten einen deutlichen Vorteil und Sicherheit im Inbetriebnahmeprozess bietet. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen und Prozessen zu beschäftigen. Dazu gibt unser Seminar einen guten Überblick.

    A. Schröder: Können Sie bereits über Erfahrungen berichten, die bislang mit den neuen technischen Anschlussrichtlinien und ihrer Umsetzung gemacht wurden?
    B. Schowe-von der Brelie: Die FGH hat bereits 2018 die ersten Einheitenzertifikate für verschiedene Erzeugungstechnologien nach den neuen Richtlinien ausgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Hersteller aufgrund der nun gut 10-jährigen Praxiserfahrung mit sowohl den technischen Anforderungen in Deutschland als auch mit den Nachweisdokumentationen in Form von Typprüfungen und Produktzertifizierungen sehr gut aufgestellt waren. Auf der Projektebene sind die ersten Projekte nun in Umsetzung, aber auch hier zeigt sich, dass die Fortführung und weitere Ausgestaltung der Prozesse eine hohe Sicherheit für alle Beteiligte im Anschlussprozess mit sich bringt. Und da, wo Neuerungen in den TARs noch für Unsicherheiten sorgen, hilft unser Seminar, diese zu beseitigen.
     

    A. Schröder: Vielen Dank für dieses Interview!

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