Elektromagnetische Feldberechnungen
Energietechnische Anlagen, wie z.B. Freileitungen, erzeugen elektromagnetische Felder. Sowohl bezüglich der Personensicherheit, als auch aufgrund möglicher Beeinflussung benachbart geführter Leitungen müssen deshalb simulatorisch entsprechende Nachweise über die Zulässigkeit gemäß DGUV-15 oder Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. und 41. BImSchG) erbracht werden.
Feldberechnungen und Bewertungen hinsichtlich kundenspezifischer Rahmenbedingungen
Für Freileitungen besteht außerdem die Möglichkeit, die Geräuschemissionen durch Koronaentladungen über ein empirisches Verfahren rechnerisch zu bestimmen. Zudem verfügen wir über Messequipment, womit die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder nach 26. BImSchV auch messtechnisch nachgewiesen werden kann.
Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Projektvorhaben zu unterstützen.