Wir erstellen Ihre Inbetriebsetzungserklärung nach VDE-AR-N 4110 und 4120
Gerne bieten wir Ihnen auch die nach den VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4110 und 4120 geforderte Inbetriebsetzungserklärung an, die binnen zwei Wochen nach Inbetriebnahme der letzten Erzeugungseinheit dem zuständigen Netzbetreiber vorliegen muss. Sie dokumentiert vollständig die Umsetzung der im Anlagenzertifikat angegebenen Parameter:
- für den Netzanschlusspunkt
- für die Erzeugungseinheiten
- für die Regelung
- und als erweiterte Inbetriebsetzungserklärung auch für Prototypen
Die Inbetriebsetzungserklärung (Vordruck E.11 VDE-FNN) ist Grundlage für die zur Erreichung der Betriebserlaubnis notwendige Konformitätserklärung, die Ihnen die FGH Zertifizierungsstelle gerne ebenfalls anbietet.