Hat Ihre Erzeugungsanlage den Grenzwert überschritten?
Wir übernehmen für Sie die Oberschwingungsnachvermessung
Gerne bieten wir Ihnen im Bereich Windenergie, Photovoltaik und Verbrennungskraftmaschinen die Nachvermessung von Oberschwingungen an Ihren Erzeugungseinheiten an. Diese sind gemäß geltender Netzanschlussregeln dann erforderlich, wenn Ihre Erzeugungseinheit oder -anlage die Grenzwerte im Rahmen der Anlagenzertifizierung signifikant überschritten hat. Die Nachvermessung muss dann binnen sechs Monaten nach der Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage erfolgen.
Power Quality Messung im Rahmen der Einheitenzertifizierung im hauseigenen Prüflabor