Von der vorläufigen bis zur endgültigen Betriebserlaubnis – Profitieren Sie von einem erfahrenen Partner in diesem Bereich
In der heutigen dynamischen Energielandschaft ist die Einhaltung technischer Vorschriften für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen von entscheidender Bedeutung. Bei der FGH sind wir spezialisiert auf die Bewältigung dieser komplexen Anforderungen, die von internationalen Regulierungsbehörden festgelegt werden – insbesondere in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/631 Network Code Requirements for Generators (RfG).
Wie erhalte ich die endgültige Betriebserlaubnis?
Der mehrstufige Prozess zur Erlangung der Betriebserlaubnis umfasst folgende Schritte:
- Erlaubnis zur Zuschaltung (Energization Operational Notification - EON),
- vorübergehende Betriebserlaubnis (Interim Operational Notification - ION)
- und endgültige Betriebserlaubnis (Final Operational Notification - FON).
Als erfahrener Experte in diesem Gebiet leisten wir umfassende Unterstützung in jedem Prozessschritt und bieten hierfür folgende maßgeschneiderte Dienstleistungen an:
- Beratungsunterstützung: In enger Zusammenarbeit mit Herstellern und Anlagenbetreibern definieren wir die erforderlichen Dokumente, die für den Erhalt der Betriebserlaubnis notwendig sind.
- Entwicklung von Simulationsmodellen: Mit Software-Tools wie PowerFactory, PSSE, MATLAB/Simulink oder PSCAD erstellen wir maßgeschneiderte Simulationsmodelle, die auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten sind.
- Modellvalidierungen: Unsere erfahrenen Experten stellen sicher, dass die Simulationsmodelle den durch die Netzbetreiber festgelegten Rahmenbedingungen entsprechen und gewährleisten deren Genauigkeit und Zuverlässigkeit.
- Konformitätsstudien: Wir führen für Sie Konformitätssimulationen und Konformitätsstudien durch, um alle vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen.
- Vor-Ort-Tests: Durch optimale Vor-Ort-Testverfahren überprüfen wir sorgfältig die Konformität und erstellen umfassende Testberichte, um Ihren Betriebserlaubnisprozess zu unterstützen.
- Zertifizierung und Konformitätsnachweise: Die FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH stellt Einheitenzertifikate und selektive Konformitätsnachweise aus, um die Einhaltung der gesetzlichen Standards zu bestätigen.
Gerne unterstützen wir Sie als erfahrener Partner im komplexen Prozess der Betriebserlaubnisverfahren. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.